Spezialisierte Beratung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe – mit Branchenkenntnis und Erfahrung.
Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten und niedergelassenen europäischen Rechtsanwälten, die eine besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Hilfeleistung in Steuersachen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nachweisen, kann gem. § 44 Steuerberatungsgesetz die Berechtigung verliehen werden, als Zusatz zur Berufsbezeichnung die Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" zu führen.
Diese besondere Sachkunde hat unsere geschäftsführende Gesellschafterin Lisa-Marie Tolle durch eine stetige zielgerichtete Fortbildung und die jahrelange Betreuung von Mandanten aus dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft erworben.
Wir bieten land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen neben unserem Angebot für Unternehmen und Privatpersonen zusätzlich folgende Leistungen an:
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